Bin ich der Vater meiner Tochter?

Frage

Ich habe zusammen mit meiner Ex Freundin eine 10 Monate alte Tochter. Nun das Problem bei der Ganzen Sache ist, ich bin mir nicht mehr so sicher das es meine Tochter ist, da es zahlreiche Anzeichen dafür gibt. Da ich aber Lehrling bin und nicht soviel Geld für einen Vaterschaftstest habe wollte ich euch fragen ob ihr nicht eine „billige“ Variante kennt. 2. Ist es möglich, dass wenn ich von der Vaterschaft zurücktrete sie mir erst beweisen muss das ich der Vater bin. Den soviel mir bekannt ist kann man ja bis zu einem Jahr nach Unterzeichnung der Urkunde zur Vaterschaft diese annullieren. Es wäre sehr nett von euch wenn ihr mir weiterhelfen könntet, da ich mir leider keinen Ausweg mehr weiß, und meine Ex versucht mir noch mit allen Mitteln die Hölle heiß zu machen.
Mit freundlichen Grüssen

Antwort

Sehr geehrter Anfrager,

hier unsere Antwort:

  • Ausgehend davon, daß Sie die Vaterschaft anerkannt haben, besteht für Sie keine Möglichkeit, dagegen einfach Widerspruch einzubringen.
  • Widerspruch gegen ein Vaterschaftsanerkenntnis können nur Mutter oder Kind erheben; oder der (bisher anerkannte) Vater dann, wenn ein „neuer Mann“ auftaucht, der ein Anerkenntnis abgibt, dem dann auch zugestimmt wird.
  • In Ihrem Falle gäbe es also – und derzeit, nach aktueller Rechtslage sowieso – nur die Möglichkeit, die Klage auf Rechtsunwirksamkeit des Anerkenntnisses einzubringen; die Klage muß innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der maßgeblichen Umstände, nämlich daß Sie nicht der Vater sein können, bei Gericht eingebracht werden; selbstverständlich wäre es hilfreich, könnte bereits im Vorfeld ein Vaterschaftstest gemacht werden, um Klarheit zu bekommen; dazu müßte aber die Mutter – für das Kind – einverstanden sein; ein DNA-Gutachten kostet erfahrungsgemäß so ca. 2-3.000 EUR, in Deutschland wäre es günstiger, wobei wir Ihnen Adressen bekanntgeben könnten.

Aufgrund der – von den Gerichten rigoros gehandhabten – Einjahresfrist (für die Klage) müssen wir Ihnen dringend empfehlen, rasch bei einem Anwalt oder Gericht vorzusprechen; in ein paar Monaten könnte es zu spät sein. Wir hoffen, damit vorerst gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
www.vordermann.at

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