Ist ein aufgezeichnetes Telefonat vor Gericht verwendbar?

Frage

Darf ein auf Tonband aufgezeichnetes Telefonat zwischen meiner Ex-Frau und mir bei Gericht verwendet werden??

Antwort

Sehr geehrter Herr,

zu Ihrer Anfrage:

  1. Aufgezeichnete Telefonate können vor Zivilgerichten, so in Scheidungsverfahren, als Beweismittel verwendet werden;
  2. Allerdings ist das Aufzeichnen selbst ohne Einverständnis des „Abgehörten“ strafbar; es könnte Strafanzeige gemacht werden gegen den „Aufzeichner“. Was aber – siehe oben – nichts daran ändert, daß das Tonband vor dem Zivilgericht „gilt“.

Wir hoffen, damit gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
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