Alimente und Kindesunterhalt nach der Scheidung in Österreich

Als Alimente bezeichnet man die Unterhaltspflicht, die für jenes Elternteil besteht, das nicht im selben Haushalt, wie seine Kinder lebt und ist getrennt vom Ehegattenunterhalt zu betrachten. Für Eltern besteht gegenüber ihren Kindern grundsätzlich immer eine Unterhaltspflicht. Diese kann sowohl aus dem sogenannten Naturalunterhalt, als auch aus Geldleistungen bestehen. Unter ersterem versteht man in erster Linie die Grundversorgung des Kindes, wie Nahrung, Kleidung, Unterkunft, medizinische Versorgung, etc.

Zieht ein Elternteil aus dem Haushalt in dem das Kind lebt aus, wie etwa aufgrund von Scheidung, so ist  er durch das gemeinsame Sorgerecht dazu verpflichtet, Alimente zu zahlen. Diese sind ausschließlich finanzielle Verpflichtungen, während sich der andere Elternteil, der  von nun an allein mit dem Kind zusammenlebt und für dessen Betreuung zuständig ist, weiterhin für den Naturalunterhalt aufkommen muss. Derjenige, der nicht mehr beim Kind wohnt, muss bis zur Volljährigkeit des Sprösslings eine bestimmte Geldsumme an den betreuenden Elternteil zahlen. Diese finanziellen Mittel müssen ausschließlich für das Kind ausgegeben werden. Der Unterhaltsbeitrag besteht in der Regel bis zur Volljährigkeit, in Ausnahmefällen, wie etwa wenn das Kind studiert, werden Alimente weiterhin ausgezahlt und können auf das Konto des Kindes überwiesen werden. Die Bemessung der Unterhaltszahlung wird am Bezirksgericht vorgenommen.

Wie den Unterhalt berechnen?

Bei der Unterhaltsberechnung wird zwischen vier unterschiedlichen Einkommensarten unterschieden:

  • Unselbständig Erwerbstätige: Für Arbeiter, Angestellte und Beamte dient das monatliche Nettoeinkommen als Grundlage. Das 13. und 14. Gehalt wird auf die übrigen Gehälter aufgeteilt.
  • Selbständig Erwerbstätige: Hier dient der Reingewinn als Basis, der im letzten Geschäftsjahr erwirtschaftet wurde. Unterliegt das Einkommen des Selbständigen jedoch größeren Schwankungen, sind die Alimente  vom Mittel der letzten drei Geschäftsjahre heranzuziehen.
  • Pensionisten: Bei Pensionisten wird der Kindesunterhalt aus der Höhe der Pension ermittelt.
  • Arbeitslose: Die Unterhaltspflichten von Arbeitslosen bemessen sich an deren Arbeitslosenunterstützung. Lebt der alleinerziehende Elternteil am Existenzminimum und bezieht ein Einkommen, das sich innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze bewegt und somit Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, kann Familienzuschlag beantragt werden, wenn der zahlende Part wesentlich zum Unterhalt einer oder mehrerer Personen beiträgt.

Folgende Faktoren können dazu beitragen, dass sich die Höhe der Alimente reduziert:

  • Anspruch auf Familienbeihilfe kann dazu führen, dass die zu zahlenden Beiträge des Unterhaltspflichtigen geringer ausfallen. Wie hoch die Anrechnung an die Familienbeihilfe tatsächlich ausfällt, ist abhängig vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen und muss individuell berechnet werden.
  • Eigenes Einkommen des Kindes: Bezieht das zu versorgende Kind sein eigenes Einkommen oder verfügt es über ein bestimmtes Vermögen, kann das ebenfalls dazu führen, dass der Kindesunterhalt geringer ausfällt.

Ändern sich die Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen, so kann eine Neubemessung der Alimente am Familiengericht beantragt werden. Sollten sie sich in einer strittigen Scheidung befinden und die Höhe des Unterhaltsbeitrages ein Konfliktthema darstellen, so sollten Sie wissen, was Ihrem Kind laut österreichischem Familienrecht zusteht.

Alimentenrechner

Das Ziehgeld wird anhand von Prozentsätzen berechnet und ist abhängig vom Alter des Kindes. Mithilfe von Unterhaltsrechnern kann die aktuelle Höhe ermittelt werden. Diese errechnet sich aus der Summe der Unterhaltzahlungen für die einzelnen Kinder, sollte eine Unterhaltspflicht für mehr als ein Kind bestehen. Besteht lediglich Unterhaltspflicht für ein Kind, so gibt es Tabellen, in denen die Unterhaltshöhe als prozentualer Anteil des Einkommens abhängig vom Alter des Kindes gestaffelt angezeigt wird. Der genaue Betrag des Kindesunterhalts kann mit eigens konzipierten Alimenterechnern ermittelt werden. Dazu benötigt man die Angabe folgender Daten:

  • Nettoeinkommen
  • Anzahl der Kinder
  • Alter der Kinder
  • Einkommen des Elternteils, der die Betreuung des Kindes innehat.

Sollte eines oder mehrere Kinder über ein eigenes Einkommen verfügen, wird dieses ebenfalls eingetragen. Familien-, Schüler-, sowie Studienbeihilfe, und Verdienste aus Ferialtätigkeiten werden dabei nicht miteingerechnet. Besteht Anspruch auf Familienbeihilfe, so können Alimentenrechner ebenfalls eruieren, inwiefern diese angerechnet wird. Dabei bleiben gewisse Faktoren jedoch unberücksichtigt, wie etwa, ob sich der Unterhaltspflichtige Elternteil über das Besuchsrecht hinaus um seinen Nachwuchs kümmert, was zu Minderung der Zahlungen führen kann. Klicken Sie hier, um mehr über das Besuchsrecht zu erfahren

Alimente Höhe

Nach dem Familienrecht in Österreich setzt sich die Höhe der Alimente aus verschiedenen Faktoren zusammen, wie etwa die Art der Erwerbstätigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils. Grundsätzlich bemisst sich der Unterhaltsbeitrag am Alter des Kindes – je älter das Kind, desto höher fallen die Zahlungen aus. Die Regelungen lauten wie folgt:

  • Kinder bis sechs Jahre stehen 16% des Nettoeinkommens zu
  • von 6-10 Jahre: 18%
  • von 10-15 Jahre: 20%
  • über 15 Jahre: 22%

Der Kindesunterhalt kann herabgesetzt werden, wenn sich der getrennt lebende Elternteil über die festgelegten Umgangsrechte hinaus um das Kind kümmert. In der Regel liegt dieses bei 2 Tagen alle zwei Wochen oder einem Tag in der Woche, sowie vier Wochen in den Ferien. Ist der Kontakt zum Kind jedoch deutlich höher, kann der zu zahlende Kindesunterhalt neu bemessen bzw. reduziert werden.

Besteht die Unterhaltspflicht für mehrere Personen, wie etwa dem anderen Elternteil oder weitere Kinder, wird die Höhe der Alimente dementsprechend gekürzt. Das bedeutet konkret, dass für jedes weitere Kind unter zehn Jahren 1% und für jedes weitere Kind über 10 Jahren 2% abgezogen werden. Für Ehegattenunterhalt reduziert sich der Kindesunterhalt für jedes Kind um 0-3%.  Allerdings bestehen Grenzen nach oben, denn wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen besonders hoch sein sollte, so werden die Unterhaltszahlungen ab dem Zweifachen des Regelbedarfs gedeckelt. Die Höhe des Regelbedarfes ändert sich jedes Jahr, ist abhängig vom Alter des Kindes und kann in speziellen Tabellen eingesehen werden.

Dadurch, dass die Höhe der Alimente eindeutigen Regeln unterliegt, die keinen Raum für Interpretationen lassen, können Sie mit einfachen Formeln ermitteln, welche Summe Ihrem Kind zusteht.

Quelle: scheidungsinfo.at

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