Besuchskontakt mit meinem Kind nach der Trennung
I will endlich wieder amol mine Kinder seaha!
Nach einer Trennung oder Scheidung ist es oftmals so, dass zur Ex-Ehefrau, ehemaligen Partnerin und somit zur Mutter des/der gemeinsamen Kinder keine gute, respektvolle oder sachliche Gesprächs- basis mehr gegeben ist.
Vielfach wird nach der Scheidung oder Trennung der Kindeseltern für die Folgezeit eine einvernehmliche Besuchsregelung vereinbart. Trotzdem kann es bei der Ausübung des Besuchsrechts (s. § 148 ABGB) immer wieder zu Schwierigkeiten, heftigen Unstimmigkeiten oder Streit kommen, sodass es erst gar nicht zu Kontakten zwischen Ihnen und ihrem Kind kommt oder die Besuchskontakte häufig unterbrochen werden und letztlich ganz abbrechen.
Die Kinder wünschen sich regelmäßige Besuchskontakte zu dem Elternteil welcher nicht im selben Haushalt mit ihnen lebt. Es ist vor allem das Recht des Kindes, auf Umgang mit dem sog. „Besuchsberechtigten Elternteil“. Die Kinder sind die Leidtragenden, wenn ihre Eltern nicht vernüntig miteinander umgehen, sprechen, Absprachen tätigen oder Vereinbarungen schließen können oder wollen.
Die Folge sind langwierige Konflikte rund um das Besuchsrecht bzw. die Regelung der Besuchskontakte. Sollten die Besuchskontakte zu Ihren Kindern im häuslichen Umfeld der Kindesmutter nicht mehr durchführbar oder für die Kinder belastend sein, so gibt es die Möglichkeit, dass Sie Ihre Kinder in einem begleitenden Rahmen sehen können.
Dazu braucht es ein möglichst „neutrales Umfeld“ welches z.B. ein Besuchscafé oder Besuchstreff darstellt. Allerdings ist es dazu notwendig, dass Sie dafür einen Besuchsrechts-Antrag beim zuständigen Bezirksgericht stellen. Ein Gerichtsbeschluss bzw. ein gerichtlicher Vergleich ist die Voraussetzung, um begleitete Besuchskontakte in einem Besuchscafé/Besuchstreff in Anspruch zu nehmen.
Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (www.besuchsbegleitung.gv.at)
Kinder-und Jugendanwaltschaften Österreichs (www.kija.at)
IfS-Familienarbeit gemGmbH (www.ifs.at -> Familienarbeit -> Besuchstreff)
IfS-Beratungsstellen in den Bezirken B, DO, FK, BZ (www.ifs.at)
Vorarlberger Kinderdorf (http://www.vorarlberger-kinderdorf.at -> Ambulanter Familiendienst -> Besuchscafé)
Bezirkshauptmannschaft Abteilung Jugendwohlfahrt (www.vorarlberg.at -> Bezirkshauptmannschaften -> Abteilung Jugendwohlfahrt)
Bezirksgerichte in den Bezirken B, DO, FK, BZ (www.justiz.gv.at -> E-Government -> Behördenliste -> Bezirksgerichte)
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