Aufteilung von Besitz nach der Scheidung

Frage

Ich wurde nach 25 Jahren aus meinem Verschulden geschieden. Ich habe vor 10 Jahren eine Erbschaft von 350.000 EUR gemacht, mit dem Geld habe ich ein Haus gebaut. Meine Exfrau will die Hälfte, sie ist berufstätig, verdient mehr als ich. Beide haben eine neue Beziehung, unser Sohn ist 18 Jahre alt. Das restliche Ehevermögen wie Autos, Motorräder, Sparbücher, Schmuck, etc. ist aufgeteilt. In das Haus haben wir gemeinsam ca 15.000 investiert. Momentan wohnen wir beide im Haus, wobei jeder fallweise bei seinem neuen Partner schläft.

Antwort

Sg. Herr M.,
vielen Dank für Ihre eMail.
Zu Ihrer Anfrage: Das während der Ehe gebaute Haus unterliegt grundsätzlich der sogenannten „Aufteilung“ bei Ehescheidung. Dabei sind jedoch Beiträge, die ein Teil von Dritter Seite (Schenkung, Erbschaft) erhalten hat, zu seinen Gunsten zu berücksichtigen. Wurde zb. Ihr Haus ausschließlich aus „Ihrer“ Erbschaft angeschafft, stünde es Ihnen alleine zu; etwaige Beiträge Ihrer Gattin hätten eine Ausgleichszahlung zur Folge; hat sie zB EUR 10.000,– investiert, wäre ihr – von daher, dh. wenn nicht weitere Dinge zu verrechnen bzw. abzugelten sind – der Wert dieser noch vorhandenen Investition zu ersetzen.
In Ihrem Falle stellt sich zudem die Frage, wie es derzeit grundbuchsmäßig aussieht. Sind Sie – was Ihrer Anfrage eher zu entnehmen ist – alleine im Grundbuch, müssen Sie von daher nicht unbedingt tätig werden; ist Ihre Gattin zur Hälfte im Grundbuch, müßten Sie rechtzeitig einen Aufteilungsantrag dahin stellen, daß Ihnen der Hälfteanteil Ihrer Exgattin übertragen wird (und sie auch auszuziehen hat); die Frist dazu beträgt ein Jahr ab rechtskräftiger Ehescheidung.
Aufgrund evt. weitreichender Konsequenzen empfiehlt sich in Ihrem Falle doch eine eingehendere Beratung, so durch Gericht oder Rechtsanwalt.

MfG
www.vordermann.at

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