Ich möchte wissen, was meine Kinder machen!

Frage

Ich bin Beamter, geschieden 3 Kinder 20,19 und 17 Jahre. Ich bezahle 1.500,- EUR pro Monat Unterhalt. D.h. mir bleiben etwa 1.000,- 12x pro Jahr. Die von der Ehe übernommenen Schulden von 200.000 EUR werden nicht einkommensmindernd anerkannt. Eine Rückzahlung ist so nicht möglich. Ich konnte inzwischen mit meiner Bank den Kredit auf endfällig umwandeln. Die Zinsen brauchen fast mein gesamtes Einkommen.
Dies ist meines Wissens nicht zu ändern aber muß ich auch akzeptieren daß ich keinerlei Informationsanspruch habe ob eines m einer Kinder noch zur Schule geht, oder zum Bundesheer etc. Weiters muß ich das akzeptieren daß ein Sohn (ohne irgendeine Rückfrage) statt 12 Monate Bundesheer (womit er Einkommen bis zur Inskription hätte) nur 8 Monate macht und sich von mir den Aufenthalt in Spanien finanzieren läßt statt sich um Arbeit zu kümmern? Bin ich verpflichtet ein Auslandsstudium zu finanzieren? (Ich habe in diesem Fall überhaupt keine Kontrolle über den Studienfortschritt mehr). Ich selber habe mich seit meinem 15. Lebensjahr selbst erhalten und die Matura im 2. Bildungsweg neben der Berufstätigkeit gemacht. Von 2 meiner 3 Kinder 1 minderjährig einer 19 habe ich seit 2 Jahren keine Info ob sie noch zur schule gehen oder nicht. Auf mehrere Anfragen erhielt ich keine Auskunft. Muß ich das durch einen Detektiv recherchieren?
Für entsprechende Auskünfte oder Adresse an die ich mich wenden kann wäre ich sehr dankbar.
MfG

Antwort

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bevor ich zu Ihren Fragen bezüglich Unterhaltszahlungen komme möchte ich kurz auf Ihre finanzielle Situation eingehen: Sie schreiben, dass Ihnen EUR 1.000,– pro Monat bleiben und Sie einen Schuldenberg von EUR 200.000 aus der Ehe übernommen haben. Mir scheint es nach diesen Auskünften kaum machbar, diesen Kredit zurückzubezahlen – daran ändert auch die Situation nichts, dass Sie den Kredit in endfällig umwandeln konnten. Ich möchte Ihnen vorschlagen, einmal eine Haushaltsbilanz (bspw. http://www.schuldnerinnenberatung.at/downloads/Einnahmen-Ausgaben-Liste_xls.xls) auszufüllen. Sollte das Ergebnis ein „Minus“ sein, dann wenden Sie sich doch an die IfS-Schuldenberatung. Adressen finden Sie auf dieser Seite. Die Schuldenberatung kann Ihnen dann sicherlich weiterhelfen, Ihre finanzielle Situation mit Ihnen durchplanen und mit Ihnen ein Konzept entwerfen, wie Sie Ihre Schulden abbauen können.

Nun zu Ihren Fragen, was Ihre Unterhaltszahlungen betrifft:
Wenn Ihr Sohn zwischen Bundesheer und Schule/Studium einige Zeit im Ausland verbringt, dann hat das keine Auswirkungen auf Ihre Unterhaltszahlungen, vorausgesetzt er unterbricht durch diese Auslandsaufenthalte nicht mehrmals seinen „normalen“ Bildungsweg. Es ist höchstens möglich über die Höhe der Unterhaltszahlungen zu verhandeln, sollte Ihr Sohn in Spanien billiger gelebt haben als zu Hause (was meines Erachtens nicht zutreffen wird).

Auslandssemester sind in einigen Studien bereits fixer Bestandteil des Studiums, man MUSS ein Semester im Ausland machen, um das Studium positiv abschließen zu können. Bei anderen Studien gibt es die Möglichkeit, ein Semester im Ausland statt in Österreich zu machen. Sollte Ihr Kind das Semester im Ausland machen müssen, kann es sein, dass an Sie Forderungen gestellt werden, dieses Semester mitzufinanzieren. Ansonsten werden im Normalfall einfach die Unterhaltszahlungen weiter zu bezahlen sein.
Informationen über den Studienfortschritt Ihrer Kinder holen Sie am besten bei den Kindern selber ein. Sie haben ein Recht auf Informationen über den Studienfortschritt (übrigens auch bei Auslandssemestern!). Sollten sie auf Ihr Nachfragen nicht antworten, dann könnten Sie z.B. schriftlich (an Ihre volljährigen Kinder selbst!) eine Frist festsetzen (z.B. in den nächsten zwei Monaten), in der Sie den Nachweis des Studienerfolges verlangen, da Sie sonst die Unterhaltszahlungen einstellen würden. Damit können Sie Ihre Kinder zur Auskunft zwingen, da diese sicher an der Fortzahlung des Unterhaltes interessiert sind.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne wieder an uns wenden.

Mit freundlichen Grüssen
www.vordermann.at

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