Ist ein aufgezeichnetes Telefonat vor Gericht verwendbar?
Frage
Darf ein auf Tonband aufgezeichnetes Telefonat zwischen meiner Ex-Frau und mir bei Gericht verwendet werden??
Antwort
Sehr geehrter Herr,
zu Ihrer Anfrage:
- Aufgezeichnete Telefonate können vor Zivilgerichten, so in Scheidungsverfahren, als Beweismittel verwendet werden;
- Allerdings ist das Aufzeichnen selbst ohne Einverständnis des „Abgehörten“ strafbar; es könnte Strafanzeige gemacht werden gegen den „Aufzeichner“. Was aber – siehe oben – nichts daran ändert, daß das Tonband vor dem Zivilgericht „gilt“.
Wir hoffen, damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
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