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Unterhalt der Kinder

Bei Kindern gibt es in der Zwischenzeit gesetzliche Bestimmungen, wie der Unterhalt grundsätzlich zu berechnen ist. Unterhaltspflichtig für die Kinder sind beide Elternteile. Wer die Kinder bei sich behält hat damit seine Unterhaltspflicht abgegolten – während der Ehepartner, der aus dem gemeinsamen Wohnsitz auszieht, damit geldunterhaltspflichtig wird.

Für Ehegatten gilt ab der Trennung und dem Auszug aus dem gemeinsamen Wohnort eine Unterhaltspflicht unabhängig vom Verschulden bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Scheidung. Berechnet wird dieser Unterhalt auf der Grundlage der Einkommen der Ehegatten.

Wie berechnet man den Unterhalt?

Autor: Mag. Hans Christian Obernberger (Jurist)

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