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Obsorge – damit nicht das Gericht entscheiden muss

Wenn der Streit um die Obsorge eskaliert, muss das Gericht entscheiden. Dabei bleiben die Wünsche des Kindes meist auf der Strecke.

Was möchten die Kinder? Coole Eltern.
Wie verhalten sich die Eltern? Uncool.

Wenn es gelingt die Elternebene so zu etablieren, dass die Partner sich über die Erziehung und über den Wohnort einig sind, ist der 1. Schritt getan. Dann kommt die Frage der Obsorge, die grundsätzlich seit 2013 beiden Elternteilen, auch wenn sie nicht verheiratet sind, zusteht.

Reden und verhandeln ist die einzige Option zum Gericht.

Wie macht man das?

Autor: Mag. Hans Christian Obernberger (Jurist)

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EFZ – Männerberatung, Herrengasse 4, 6800 Feldkirch
mit oder ohne Voranmeldung, montags 17.00 – 19.00 Uhr
T+43 5522 74139, Mail: maennerberatung@efz.at

Hier finden sich alle eingetragenen Männer-Beratungsstellen auf einen Blick.
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