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Finanzielle Fragen und Liquiditätsengpass bei Scheidungen

Durch die Scheidung kann es sofort zu Liquiditätsengpässen kommen. Schließlich wird das gemeinsame Einkommen getrennt. Und neben der Rate für ausstehende Kredite, der Finanzierung eines zusätzlichen Wohnraumes, wird nun wohlmöglich für den Besserverdienenden plötzlich auch noch Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt fällig.

Durch die explodierenden Liegenschaftswerte ist die Auszahlung eines Ehepartners nur möglich, wenn einer der Ehegatten ein überdurchschnittliches Einkommen bezieht. Geerbte und geschenkte Vermögenswerte unterliegen zwar nicht der Aufteilung, wird aber z.B. eine geerbte Wohnung vermietet, sind auch diese Einkünfte möglicherweise bei einem Unterhalt zu berücksichtigen. Dazu kommt, dass die pensionsrechtliche Absicherung gesetzlich zusteht und im Alter oft nicht mehr ausreichend ist.

Welche Lösungen gibt es hier?

Autor: Mag. Hans Christian Obernberger (Jurist)

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In Bezug auf das Thema FamiliePartnerschaft und Trennung empfehlen wir:
EFZ – Männerberatung, Herrengasse 4, 6800 Feldkirch
mit oder ohne Voranmeldung, montags 17.00 – 19.00 Uhr
T+43 5522 74139, Mail: maennerberatung@efz.at

Hier finden sich alle eingetragenen Männer-Beratungsstellen auf einen Blick.
Und dieser Link führt direkt zur EFZ  – Männerberatung auf vordermann.at

 

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