Väter, die nicht erziehen können

Es steht ein Wochenende bevor. Für viele Kinder nach zwei Wochen wieder eine Gelegenheit, ihren Vater zu sehen. Warum fast ausschließlich dieses Modell in Österreich angewandt wird, ist Ergebnis einer fragwürdigen Familienpolitik.

„Dass ich mein Kind erziehen soll, davon habe ich mich verabschiedet.“. Das sitzt, wenn ein Vater in der Beratung so eine Aussage tätigt. Doch er hat wohl Recht: Wenn man sein Kind alle 14 Tage gut 30 Stunden sieht, dann muss man realistisch sein. Die Last des Alltags und der überwiegende Teil der Erziehung liegen bei der Mutter. Während jene Väter, die sich nach einer Trennung „aus dem Staub machen“, in jeder Diskussion zu diesem Thema erwähnt werden, scheinen die anderen, die sich für ihre Kinder interessieren, die sich beteiligen wollen, Exoten zu sein.

Aus der Männerberatung wissen wir, dass dem nicht so ist. Und die Verzweiflung ist oft groß.

Das österreichische Recht sieht – trotz heuer eingetretener Verbesserungen in den Fragen der Obsorge – bislang keine Möglichkeit vor, dass sich Vater und Mutter die Erziehung aufteilen. Ein Elternteil erbringt den Unterhalt in „Naturalleistungen“ (Wohnen, Erziehung, etc.), der andere zahlt dafür. So steht es immer noch im Gesetz.

Die österreichische Plattform Doppelresidenz schreibt dazu:

Kommt es derzeit nach der Trennung/Scheidung zur Frage: “Was ist wichtiger für das Kind? Dass es trotz Trennung Vater und Mutter im Alltag erleben kann, oder dass es einen fixen Wohnplatz hat?” So entscheidet die Gesellschaft ganz klar. Die Wohnung ist wichtiger. Absurd, oder?”

Andere Länder sind uns dabei weit voraus: Das Zauberwort heißt „Doppelresidenz“. Die Beschränkung auf einen Hauptaufenthaltsort der Kinder ist neben Österreich nicht in vielen anderen Ländern so strikt geregelt. Bei einem Vortrag vor bald vier Jahren in Wien von Jan Piet de Man vom europäischen Institut für Kindeswohl, wurde ein Einblick in die Rechtslage in anderen Ländern gewährt. Unter anderem erzählte de Man, dass in Belgien die Doppelresidenz das prioritäre Modell sei.

Doch was heißt das genau? Beide Elternteile sind auch nach einer Trennung gemeinsam für ihre Kinder zuständig. Sie verpflichten sich, ihre Wohnorte so zu wählen, dass der Kontakt zum anderen Elternteil unkompliziert möglich ist. Und sie einigen sich gemeinsam über die wichtigen Dinge im Leben ihrer Kinder, auch über finanzielle Fragen.

Der Vorteil liege auf der Hand, wenn man fast 40 Studien zu dem Thema lese, sagte de Man: Das Konfliktpotential zwischen den Eltern wird geringer, auch bei Paaren, die in großem Streit auseinander gehen. Die Folge ist, dass beide Elternteile als wichtige Bezugspersonen für die Kinder vorhanden bleiben. Langzeitforschungen haben gezeigt, dass Kinder, die nach diesem Modell leben, mit der Trennung der Eltern am besten klar kommen, und keine sozialen Spätfolgen zu befürchten sind.

Bei Kindern nach dem „Einzelresidenzmodell“, wie es in Österreich Standard ist, werden laut de Man im Schnitt bei jedem dritten Kind soziale Spätfolgen festgestellt.

„Wer gegen die Doppelresidenz ist, ist gegen das Kindeswohl.“. Auch dieser Satz von Jan Piet de Man sitzt.
In Österreich wird dieses Modell allerdings nicht einmal ernsthaft diskutiert.

Martin A. Fellacher
www.vordermann.at

Detaillierte Infos und viele Erfahrungsberichte zur Doppelresidenz gibt es auf der österreichischen Plattform www.doppelresidenz.at

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