Meldepflicht bei Auszug aus gemeinsamer Ehewohnung?

Frage

Ich bin aus der gemeinsamen Ehewohnung ausgezogen, muss ich mich beim Meldeamt sofort ummelden oder sollte ich damit bis nach der Scheidung warten?

Antwort

Lieber Anfrager,
vielen Dank für Ihre eMail.
Zur Ihrer Anfrage: Vom Meldegesetz her ist eine Ummeldung nötig, ehe- bzw scheidungsrechtlich nicht. Da wären andere Konsequenzen zu berücksichtigen, so daß der (grundlose) Wegzug ohne Einverständnis des Ehepartners grundsätzlich einen Ehescheidungsgrund darstellt, was wiederum Konsequenzen in Sachen Unterhalt/Ehegattin haben kann. Von daher ist ein Wegzug problematisch; es empfiehlt sich eingehendere Beratung (Gericht, Rechtsanwalt).

MfG
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