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Besuchsrecht – Kontaktrecht

Eltern können das Besuchsrecht bzw. Kontaktrecht gemeinsam regeln. Wenn die Eltern sich jedoch nicht einig sind, entscheidet das Gericht. Rechtlich vorgegeben sind Kontakte alle 14 Tage – am Wochenende, sowie an einem halben Tag unter der Woche, als gesetzlicher Mindeststandard ab einem Kindesalter von 3 Jahren.

Wird das Gericht angerufen, führt die Familiengerichtshilfe mit allen Betroffenen Gespräche und legt einen Clearing-Bericht mit Einschätzung der Familiensituation vor.

Die gesetzlich formulierte Wohlverhaltensregel schreibt vor, dass Eltern einerseits alles zu unterlassen haben, um die Kinder einseitig zu beeinflussen und anderseits verpflichtet sind, um alles zu tun, um das Kontaktrecht zu unterstützen.

Worauf muss man achten?

Autor: Mag. Hans Christian Obernberger (Jurist)

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mit oder ohne Voranmeldung, montags 17.00 – 19.00 Uhr
T+43 5522 74139, Mail: maennerberatung@efz.at

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