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Das „Erste Mal“ – wann ist der richtige Zeitpunkt?

Die Gesetzgebung in Vorarlberg sagt, dass sexuelle Handlungen mit Geschlechtsverkehr ab 14 Jahren erlaubt sind, wenn alle Beteiligten mit der Handlung einverstanden sind. Und auch dann, wenn eine:r von beiden 13 Jahre und die/der andere nicht mehr als bis zu 3 Jahre älter ist. Das ist natürlich nur die Essenz. Es gibt dazu viel mehr zu sagen: deshalb… ein Blick in das Jugendschutzgesetz lohnt sich immer!

Tatsächlich hat jeder Mensch sein eigenes Tempo in der sexuellen Entwicklung und ist zudem auch in Bezug auf die sexuellen Bedürfnisse und Wünsche unterschiedlich (auch wenn zahlreiche Flunkereien im Freundeskreis etwas anderes in den Raum stellen). Und das soll auch so sein. Denn, wären wir alle gleich… es wäre öde.

Natürlich müssen stets die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sein. Aber ich sollte genauso den oder die richtige:n Partner:in dafür gefunden haben – jemand der mich nimmt, wie ich bin und auch keinen Druck auf mich ausübt. Und ganz wichtig: Ist mein Körper denn schon bereit dafür? Mein Verstand auch? Was ist mit meinem Herz? Und nicht zu vergessen: geht es meinem oder meiner Partner:in genauso?

Autor: Martin Stock (Fachbereichsleiter Jugend & Liebe & Sex, EFZ)

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T+43 5522 74139, Mail: maennerberatung@efz.at

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