Schulden

Vor lutr Schulda kenn i mi gär nüm us... Wenn sich jemand vor lauter Schulden nicht mehr auskennt, wenn Lohnpfändungen an der Tagesordnung sind oder wenn die Bank das Konto kündigt, ...

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Unterhalt

I muss doch o no leaba künna! Grundsatz ist, dass der an der Ehescheidung schuldige den schuldlosen Teil nach Möglichkeit unterstützen muss, soweit dieser einer solchen Hilfe bedarf. Sind beide Ehegatten ...

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Obsorge

I bin doch dar Vatr! Bei der gemeinsamen Obsorge sind die elterlichen Rechte und Pflichten bezüglich Pflege, Erziehung, Vermögensverwaltung und gesetzlicher Vertretung gegenüber den Kindern gleich. Kommt einem Elternteil die alleinige ...

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